Gemäß § 114b SGB XI sind vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet im Rahmen der neuen indikatorengestützen Qualitätsprüfungen ab dem 1. Oktober 2019 indikatorenbezogene Daten zu erheben und an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln.
Der gleiche Paragraf regelt ebenso, dass jede vollstationäre Einrichtung einmalig einen Förderbetrag von 1.000€ erhält. Dieser soll genutzt werden, um notwendige Schulungen in den Einrichtungen zu unterstützen, die die Mitarbeiter befähigen die indikatorenbezogenen Daten zu erheben.
Es wurde nun bekannt gegeben, dass die Auszahlung dieser Gelder ohne Antrag an jede zugelassene Einrichtung erfolgt. Ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.
Über den Author
Martina Bliefernich
Mein Name ist Martina Bliefernich, als Intensivkrankenschwester und Gesundheitsökonomin befasse ich mich seit 10 Jahren mit pflegerischen Prozessen und habe mich auf die redaktionelle Betreuung von Kommunikationsmitteln rund um die Pflege spezialisiert.