Urlaubspflege.

Klingt das nicht gut? Allein schon weil es „Urlaub“ enthält. „Urlaubspflege“ ist daher auch ein schöner Begriff, um Verhinderungspflege anders, einfacher oder schöner zu umschreiben und diese Leistung gerade jetzt im Winter besser zu „verkaufen“. Doch genau hier liegt bei vielen ambulanten Pflegediensten die Schwierigkeit. „Verkaufen“, also der Vertrieb der eigenen Leistungen, liegt ihnen nicht.

Das hat ganz unterschiedliche Gründe: Zum einen sind die Mitarbeiter, die die Klienten versorgen, keine Verkäufer, sondern Pflegekräfte. Weder haben sie die Zeit Leistungen zu verkaufen, noch liegt es ihnen – sonst wären sie ja Verkäufer geworden. Viele Pflegekräfte schämen sich sogar, extra Leistungen auch mit Extrakosten zu belegen; schließlich wollen sie dem Kunden nur Gutes tun und ihnen nicht das „Geld aus der Tasche ziehen“.

Doch ein Pflegedienst, der Gutes tut, muss natürlich wirtschaftlich arbeiten und Geld verdienen. In anderen Brachen haben Firmen zu diesem Zweck eigene Vertriebler, die den lieben langen Tag nichts anderes tun, als die eigenen Leistungen zu verkaufen. Diese Vertriebsaufgabe liegt im Pflegedienst meist bei der PDL oder dem Inhaber, beziehungsweise der Inhaberin. Diese muss erkennen, wo Umsatzpotenziale liegen und wie sie ausgeschöpft werden können. In Zeiten des Personalmangels ist dem Pflegedienst nicht damit geholfen einfach mehr Kunden aufzunehmen. Es muss auchbei den Bestandskunden regelmäßig überprüft werden, ob diese mehr Leistungen benötigen und in Anspruch nehmen können. Verhinderungspflege ist hierfür ein geeignetes Beispiel. Vielen Klienten ist die Verhinderungspflege nicht bekannt oder sie wissen nicht, wie sie eingesetzt werden kann. Wird sie nicht genutzt verfällt sie und damit auch ein Umsatzpotenzial für den Pflegedienst.

Ebenso wichtig ist es auch die Pflegevisiten regelmäßig durchzuführen und zu prüfen, ob sich die Pflegesituation geändert hat und evtl. eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad nötig ist. Womöglich erhält der Klient auch mehr Leistungen, als abgerechnet werden. Die Rede ist von den sogenannten „Eh da“-Leistungen. Die Pflegekraft stellt die Heizung an, macht die Gardinen zu und nimmt den Müll mit raus, weil sie „eh da“ ist. Abgerechnet wird aber keine dieser Leistungen. Hier muss der Pflegedienst-„Verkäufer“ aktiv werden und diese Serviceleistungen sichtbar machen, bepreisen und abrechnen.

Um dies aktiv umsetzen, sollten Sie entweder einen Mitarbeiter einstellen, dem der Vertrieb im Blut liegt oder aber umdenken und ganz bewusst auf diese Dinge achten und sie „verkaufen“. Saisonalität kann hier ein Hilfsmittel sein, um so zum Beispiel in der Urlaubszeit Verhinderungspflege wieder ins Gedächtnis zu rufen und als „Urlaubspflege“ anzubieten. Oder die Leistungen als Gutscheine auszugeben. Legt man der ungeliebten Rechnung einen Gutschein für Leistungen bei, bekommt sie einen netten Beigeschmack und die eigenen Leistungen werden aktiv angepriesen.

Wenn das Verkaufen schwerfällt, können gute Ideen und kleine Hilfsmittel Erleichterung verschaffen.