Die Beratungsbesuche nach § 37, 3 SGB XI wurden, seitens des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bis voraussichtlich September eingestellt. Grund hierfür ist die Corona-Pandemie und die damit verbundene Vorgabe sämtliche nicht verschiebbaren Termine bzw. soziale Kontakt zu unterbinden, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Die Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI sind verpflichtend für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und sollen der Pflegeperson eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung sein.

Werden diese Beratungsbesuche nun gar nicht mehr durchgeführt, sei es auch nur vorübergehend, könnte es evtl. zu Missständen kommen, die durch das Ausbleiben der Besuche nicht erkannt werden. Vielleicht gibt es Pflegepersonen, die in überfordernde Situationen geraten und nun keine adäquate Unterstützung erhalten. Für fast jeden von uns ist die aktuelle eingeschränkte Ausgangsperre eine ganz neue Erfahrung, die nicht zuletzt auch eine Herausforderung darstellen kann.

Um solchen Eventualitäten vorzubeugen und die wichtigen Beratungsbesuche dennoch durchzuführen, bietet sich die telefonische Beratung an. Einige Aspekte, wie eine Sichtung der Wohnung der pflegebedürftigen Person, um z.B. Stolperfallen im Rahmen der Sturzprophylaxe ausfindig zu machen, sind so leider nicht möglich. Viele andere Beratungsinhalte können jedoch am Telefon abgefragt werden und es ist möglich, auch ohne Anwesenheit, ein Beratungsgespräch zu führen und Hilfestellung zu geben.

Wer nicht geübt ist solche Telefonate zu führen, dem kann ein strukturiert aufgebauter Beratungsablauf helfen. Wichtig ist zu wissen, wie welche Inhalte einfach und verständlich transportiert werden können. Wer häufiger beratend tätig ist, dem wird das sicher nicht schwerfallen, der erschwerende Faktor ist rein die ungewohnte Situation der telefonischen Beratung.

Machen Sie sich eine Checkliste, welche Themen angesprochen/abgefragt werden sollen, um zu ergründen, wo Beratungsbedarf besteht. Zu diesen Aspekten gehen Sie dann weiter ins Detail und optimalerweise schicken Sie Ihren Klienten im Nachgang einen Flyer oder Informationsbogen, der die Inhalte Ihres Gesprächs zusammenfasst.

Unsere Beratungsflyer bieten sich hierfür sehr gut an. Die Checkliste der Beratungsinhalte, macht es möglich, die beratungsrelevanten Themen herauszufinden, die Sie dann mit den Detailinformationen des Flyers beraten können. Der abtrennbare Beratungsnachweis kann dann der Krankenkasse mit dem Formblatt für Beratungsbesuche nach § 37.3SGB XI eingereicht werden.