Coronavirus in MDK Prüfung denkbar
Coronavirus in MDK Prüfung denkbar –
bereiten Sie sich rechtzeitig vor

Seit März sind aufgrund der Corona-Pandemie die Prüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ausgesetzt. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, werden aktuell weder die die Qualitätsprüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen noch von ambulanten Pflegediensten durchgeführt.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Qualität ihrer täglichen Arbeit trotzdem weiter hochgehalten werden muss. Neben den regulären Maßnahmen zur Qualitätssicherung, bedeutet die Corona-Pandemie, eine erhebliche Mehrarbeit für Pflegeeinrichtungen, durch die Anpassung der Arbeitsprozesse auf die neuen Gegebenheiten. Täglich gilt es einen Blick auf die aktuellen Vorgaben durch das Robert Koch Institut zu haben, Mitarbeiter müssen rund um das Thema Corona geschult, Hygienepläne aktualisiert und die Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden, um nur wenige Beispiele zu nennen.

Da das Coronavirus uns sicher noch einige, wenn nicht sogar viele Monate beschäftigen wird, ist es sinnvoll, diese Anpassungen nicht nur kurz- sondern längerfristig vorzunehmen und auf Dauer zu planen. Die Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Corona-Ausbreitung sind jetzt aktuell und werden auch für einige Zeit aktuell bleiben. Daher sollte das Coronavirus auch in den Hygienehandbüchern/-konzepten mit aufgenommen und Verfahrensanweisungen, Mitarbeiterschulungen und Hygienepläne zum Thema erstellt werden, sofern das nicht schon längst geschehen ist.

Werden die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wieder aufgenommen (aktuell heißt es, nicht vor September), so kann auch das Coronavirus bzw. der Umgang damit, prüfungsrelevant werden. Schon heute wird der Umgang mit MRSA – Bakterien und meldepflichtigen Infektionskrankheiten im Rahmen der MDK Prüfung abgefragt und ebenso hohe Brisanz hat aktuell das Coronavirus.

Auch ohne, dass das Coronavirus explizit in den Prüfungsrichtlinien genannt wird, gibt es Passagen, unter denen es gefasst werden kann.  Im Punkt 6.2 der Prüfungsrichtlinien z.B. heißt es:

 „Sind im Pflegedienst die für die ambulante Pflege relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes nachweislich bekannt?“

Wenn uns die Corona-Pandemie noch länger begleitet, so wird unter diesen Passus auch die Bekanntheit der RKI-Richtlinien zum Coronavirus gefasst werden.

Es ist also zu empfehlen, das Coronavirus, wie MRSA-Bakterien und andere meldepflichtige Infektionskrankheiten zu behandeln und es als Schulungsthema aufzunehmen und fest in das Hygienemanagement zu integrieren. „Denn gut vorbereitet ist halb gewonnen“.


Beratungs- und Schulungsmaterial zum Thema „Coronavirus in der ambulanten Pflege“: