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Der eigene Pflegedienst bei Facebook

 

Online Marketing wird zunehmend für ambulante Pflegedienste interessant. Die Möglichkeit, sich im sozialen Netzwerk „Facebook“ zu präsentieren, das weltweit rund 800 Millionen Nutzer, darunter gut 20 Millionen Deutsche erreicht, nutzen mittlerweile zahlreiche Pflegedienste, um ihre Neuigkeiten und Informationen für Mitarbeiter und Interessierte darzustellen. Diese kostengünstige Form der Kommunikation und Vermarktung lässt sich unter Berücksichtigung weniger Tipps und Hinweise schnell und einfach realisieren. Dennoch haben wir festgestellt, dass viele Unternehmensprofile falsch oder lückenhaft angelegt sind.

Ein Facebook Profil ist nicht das Gleiche wie eine Facebook Seite

Während sich private Nutzer ein persönliches Profil anlegen können, ist für Unternehmen ein anderes Layout vorgesehen: die sogenannte „Seite für Unternehmen“.  Unternehmen, die sich mit einem standardisierten Profil für private Nutzer auf Facebook präsentieren, haben drei schwerwiegende Nachteile. Sie verstoßen zum einen gegen die Richtlinien von Facebook, die eine kommerzielle Nutzung der privaten Profile ausschließen, Ihnen fehlen die zusätzlichen Möglichkeiten der Seitengestaltung, die Facebook für Unternehmensprofile bereitstellt um beispielsweise das notwendige Impressum bereitzuhalten und Sie werden merkbar schlechter gefunden. Für die Darstellung von Unternehmen in Ihrem sozialen Netzwerk stellt Facebook ein gesondertes Profil zur Verfügung.

Eine „Seite für Unternehmen“ lässt sich leicht erstellen

Eine Unternehmensseite auf Facebook lässt sich genauso leicht und schnell erstellen wie ein persönliches Profil. Der einfachste Weg führt über das persönliche Profil des Geschäftsführers des Pflegedienstes, oder der für die Facebook Seite verantwortlichen Person. Dieses ist in der Regel schon vorhanden und gestattet die parallele Nutzung des privaten und des kommerziellen Profils, ohne dass dies nach außen ersichtlich ist. Auch eine Neuregistrierung als Unternehmen bei Facebook ist möglich. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, die folgenden Schritte sind identisch. (Siehe: Nutzung Sozialer Netzwerke)

Eine kurze Information, um welche Art Unternehmen es sich handelt, Name und Unternehmenssitz eintragen und schon ist die Seite für Ihren Pflegedienst generiert. Versehen mit dem Pflegedienstlogo als Profilbild, Kontaktdaten und den ersten Informationen, welche Pflegeleistungen und Dienstleistungen angeboten werden, kann die Seite potentiellen Kunden und Interessierten vorgeschlagen werden. Nutzer haben nun die Möglichkeit, sich mit Ihrem Unternehmensprofil zu verbinden und werden Ihnen nicht, wie bei der privaten Nutzung üblich, als „Freunde“, sondern als gezählte „Gefällt mir“-Angaben angezeigt.

Vorteile und zusätzliche Möglichkeiten der „Seite für Unternehmen“

Ein Unterschied zum privaten Profil ist der einseitige Newsstream. Das heißt, dass Nutzern, denen Ihre Facebook Seite gefällt, zwar Neuigkeiten Ihres Pflegedienstes angezeigt werden, die Statusmeldungen dieser Nutzer aber nicht an der Pinnwand Ihres Unternehmensprofils landen. Ein großer Vorteil, wenn Sie bedenken, wie viele Statusmeldungen Ihnen von Freunden regelmäßig angezeigt werden.

Sie behalten so im Auge, dass nur wesentliche und notwendige Meldungen auf der Pinnwand des Unternehmensprofils zu lesen sind. Zudem bieten die kommerziell genutzten Seiten weitere Möglichkeiten, die privaten Nutzern nicht zur Verfügung stehen. Vorgefertigte Eingabefelder helfen dabei, Produkte und Dienstleistungen ausführlich zu beschreiben, Öffnungszeiten und Preise zu präsentieren und Kontaktdaten zu veröffentlichen. (Siehe: Mitarbeiter auf Facebook finden)
Reichen diese Felder nicht aus besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den Standard Tabs weitere Reiter hinzuzufügen, die frei gestaltet werden können. Mit ein wenig Geschick und HTML-Kenntnissen lassen sich auf diese Weise Unterseiten erstellen, die sich beispielsweise an dem Layout der Website des Pflegedienstes orientieren.

Impressumspflicht auch für Unternehmensprofile auf Facebook

Die Möglichkeit des zusätzlichen Reiters kann und sollte auch dafür verwendet werden, ein Impressum auf der Facebook Seite bereit zu halten. Die Informationspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz für die kommerzielle Darstellung von Unternehmen im Internet ergeben, gelten auch für Seiten auf sozialen Plattformen wie Facebook. Das Landgericht Aschaffenburg hat in einem Urteil (vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11) bestätigt, dass für werbende Unternehmen ein vollständiges Impressum, dass zudem leicht erkennbar und ständig zur Verfügung stehen muss, zu den Pflichtangaben gehört.

Wir helfen gerne weiter!

Als Agentur pm pflegemarkt.com betreuen wir bereits Pflegedienste in weiten Teilen Deutschlands. Mit unserer Erfahrung in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Social Media und technischem Know-How betreuen wir die Internetpräsenz der Pflegedienste und stellen technische Grundlagen zur Verfügung. Die Redaktion der pm pflegemarkt.com GmbH steht Ihnen mit Rat und Tat rund um Ihren Facebook Auftritt gern zur Verfügung.

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