Am 26. November ist das GPVG beschlossen worden und wir fassen Ihnen die wichtigsten Eckpunkte zusammen:


Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen


  • Empfohlene Hilfsmittel können in der Pflegebegutachtung automatisch – ohne ärztliche Verordnung – beantragt werden.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung für Angehörige, die wegen Corona Zuhause pflegen müssen) wird bis Ende März 2021verlängert.
  • Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger können bis Ende März 2021 nicht nur in der Häuslichkeit, sondern auch digital/telefonisch erfolgen. (Unser Tipp: Nutzen Sie zur Unterstützung der Beratung unsere Beratungsflyer zu den Expertenstandards und das Selbstständigkeitsmeter)

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte, zusätzliche Hebammen


  • In der stationären Pflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte durch die Pflegeversicherung finanzier.
  • Ein Modellprojekt begleitet das neue Personalbemessungsverfahrens, welches die Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften neu definiert.
  • 600 zusätzliche Hebammenstellen (+1.750 Stellen für Hebammen-Hilfskräfte) in Krankenhäusern durch Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023).

Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert


  • die GKV erhält im Jahr 2021 einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
  • Es werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen 8 Milliarden Euro in die Gesundheitsfonds überführt.
  • Die Zusatzbeitragssätze sollen stabil bleiben.

Weitere Regelungen


  • Kinderkrankenhäuser/-fachabteilungen können ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden.
  • Krankenkassen erhalten Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus.
  • Versorgungsinnovationen werden gefördert.
  • Regelungen zur finanziellen Entlastung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Z.B. die Erstattung Pandemiebedingter Mehrausgaben.
  • Die Versorgung mit Pflegehilfsmittel soll digitaler werden, z.B. bei der Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.
  • Inkrafttreten der bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung wird von Oktober 2020 auf Januar 2021 verschoben.