Die Corona-Lage spitzt sich in Deutschland weiter zu und die Maßnahmen zur Eindämmung der werden unentwegt angepasst. Die vielen und ständig wechselnden Vorschriften, erfordern größte Aufmerksamkeit, wenn man auf dem neusten Stand bleiben möchte.

Besonders Arbeitgeber sind hier aktuell sehr gefordert. Sie tragen die große Verantwortung Ihre Beschäftigten vor den Gefahren der Pandemie zu schützen. Hierbei sind besonders der Arbeitsschutz wie auch der Infektionsschutz immer im Auge zu behalten, um Änderungen den jeweiligen Gesetzen entsprechend im Unternehmen umzusetzen.

Hierzu zählt auch die Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ganz aktuell am 20. April überarbeitet wurde.

Neben den schon bekannten Schutzmaßnahmen ist die gravierendste Neuerung in dieser Verordnung, dass Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal wöchentlich einen Coronatest anbieten müssen. Da Pflegeunternehmen zu den ersten gehörten, die schon im Jahr 2020 mit Testungen der Mitarbeiter beginnen mussten, stellt diese neue Vorschrift sie vor keine Herausforderung mehr.

Anders sieht es aus bei der Aktualisierung des Hygienekonzepts. Ein Hygienekonzept haben zu müssen, ist keine Neuigkeit, da auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in seinen Qualitätsprüfungen gerne einmal einen Blick hineinwirft und auf Aktualität prüft.

Doch dieses anzupassen bzw. um einen Abschnitt zu Hygiene bei Covid-19 zu ergänzen, ist in vielen Pflegeunternehmen bisher untergegangen. Dies sollte jedoch nicht in Vergessenheit geraten, denn zum einen sieht es die Arbeitsschutzverordnung so vor, zum anderen wird es auch wieder MDK-Prüfungen geben, in denen evtl. die Vorlage eine Hygienekonzeptes gefordert wird.

Unser Tipp für Sie: Sparen Sie sich den Aufwand alle Dokumente selbst aufwändig zu aktualisieren. Wir haben unsere Schulungsunterlagen zum Thema Hygiene für Sie im April 2021 aktualisiert, sodass Sie sorgenfrei auf dem aktuellsten Stand bleiben können.

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