Ein ständiges Thema in den Medien –das Pflegepersonalstärkungsgesetz

Davon profitieren Pflegebedürftige gleichermaßen. Aber auch andere Neuregelungen wirken sich direkt auf Pflegebedürftige aus, indem sie ihren Alltag erleichtern. So z.B. die verbesserte Finanzierung von Krankenfahrten mit dem Taxi, die zukünftig ohne viel Bürokratie ablaufen soll.

Kranke und pflegebedürftige Menschen, die für Krankenfahrten zu ihrem Facharzt, zur Dialyse oder einer Fachklinik ein Taxi nutzen, müssen dies derzeit im Vorhinein von der Krankenkasse genehmigen lassen, damit sie nicht selber für die Fahrtkosten aufkommen müssen. Ein Bürokratieaufwand, der für Pflegebedürftige häufig sehr kompliziert ist und viel Zeit kostet.

Dieses Problem soll in Zukunft mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz gelöst werden. Künftig sollen die Genehmigungen für die Fahrten automatisch erteilt werden, sobald der Fahrgast einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegrad (3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, 4 oder 5) vorweisen kann.