Nutzer können Qualitätsmerkmale individuell festlegen

Erst vor kurzem wurde die Qualitätsdarstellungsvereinbarung nach § 115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI veröffentlich. Diese regelt, wie die Ergebnisse der neuen Qualitätsprüfung für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Darin wird beschrieben, dass die einrichtungsindividuellen Qualitätsdarstellungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in individuell gestaltbarer Form von den Landesverbänden der Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden.

Da sich jeder Nutzer dieser Informationen für ganz individuelle Aspekte interessiert, sind zukünftig drei verschiedene Darstellungsformen vorgesehen

  • ein Standarddokument,
  • eine webbasierte Lösung, die eine Selektion von Informationen gestattet,
  • ein individuell gestaltbares Dokument

Während das Standarddokument inhaltlich fest definiert ist und den bekannten Überblick über die verschiedenen Ergebnisbereiche, sowie Erläuterungen dazu ausgibt, erlauben die beiden anderen Lösungen es dem Nutzer, sich nach ganz individuellen Suchkriterien auszuwerten und für ihn uninteressante Informationen auszublenden. In der 2. Lösung ist es möglich, sich die Ergebnisse der Einrichtung auch im Verlauf anzusehen und etwa zu schauen, ob Mängel behoben wurden und die Einrichtung ihre Qualität steigert. Zudem ist es möglich mehrere Einrichtungen zu vergleichen und zu prüfen, welche Einrichtung in den individuellen Suchkriterien am besten abschneidet.

Das individuell gestaltbare Dokument ermöglicht es dem Nutzer, die ausgewählten Informationen auf ein eigens Datenblatt zusammenzufassen und zu drucken.

Noch mehr Angaben durch die Einrichtung möglich

Ein von den Einrichtungen nicht zu vernachlässigendes Dokument ist daher das Datenblatt zu „Informationen über die Einrichtungen“. Neben den Qualitätsergebnissen, werden Nutzer vielfältig auch nach Informationen filtern, die in diesem Dokument bereitgestellt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Spezialisierung der Einrichtung auf Wachkoma, die Möglichkeit Haustiere mitzubringen, religiöse Angebote oder spezielle Mahlzeiten-Angebote. Informationen in diesem Datenblatt sind von der Einrichtung freiwillig anzugeben, bedenkt man jedoch die neuen individuellen Qualitätsdarstellungen, fällt diejenige Einrichtung, die keine Angaben macht, durch das Suchraster der Nutzer durch und wird nicht ausgegeben.

Es lohnt sich daher, sich mit diesem Datenblatt zu beschäftigen und möglichst viele Angaben zu tätigen bzw. darauf hinzuarbeiten, dass ein oder andere Angebot noch zu ergänzen.

Mit der Veröffentlichung der Qualitätsdarstellungsvereinbarung wurde das genannte Datenblatt auch noch um einige detaillierte Informationen ergänzt, die in vorherigen Veröffentlichungen nicht genannt waren. So werden die Informationen zu den Mahlzeiten sehr viel detaillierter angegeben und die Personalausstattung nach Stellenschlüssel pro Pflegegrad ausgegeben.