Nach § 37 SGB XI sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtet durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und regelmäßig pflegefachliche Hilfe anzubieten.

Die Vergütung dieser Beratungseinsätze war pauschal mit 23€ (Pflegegrad 1-3) und mit 33€ (bei Pflegegrad 4-5) geregelt und sorgte immer wieder für Kritik, da sich damit der Einsatz von Pflegefachkräften nicht wirtschaftlich finanzieren ließ.

Das Pflegpersonalstärkungsgesetz versprach eine Verbesserung bzw. eine neue Verhandlung der Vergütung:

(…) die Höhe der Vergütung für die Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst (…) vereinbaren die Pflegekassen oder deren Arbeitsgemeinschaften(…) mit dem Träger des zugelassenen Pflegedienstes (…) die Vergütung kann nach Pflegegraden gestaffelt werden.“

Wir haben bundesweit recherchiert und während in einigen Bundesländern noch immer verhandelt wird, stehen die neuen Sätze in anderen Bundesländern schon fest und weisen doch sehr große Unterschiede auf:

BundeslandVergütungErläuterungGeltungsdatum
Sachsen-Anhalt23€ & 33€Vergütung noch immer nach den alten Sätzen
Hessen23€ & 33€ Vergütung noch immer nach den alten Sätzen
Brandenburg35€pauschal
Mecklenburg-Vorpommern42€Festgelegt ist eine Punktzahl von 915, die mit dem Punktwert des Pflegedienstes mutlipliziert wird.
1. Juni
Hamburg48€Festgelegt ist eine Punktzahl von 1.050, die mit dem Punktwert des Pflegedienstes mutlipliziert wird.1. Juni
Bayern63€4,20 je angefangene 5 Minuten, aber max. 75 Minuten, somit maximal 63€1. März
NRW75€Festgelegt ist eine Punktzahl von 1.350, die mit dem Punktwert des Pflegedienstes mutlipliziert wird.1. Februar

Wir sind gespannt, wie es sich in den anderen Bundesländern entwickeln wird.

Pflegeberatung ist eine wichtige Säule in der professionellen Versorgung unserer alternden Gesellschaft. Die Sicherstellung der Qualität dieser Beratung ist daher besonders wichtig und wird zukünftig auch im Rahmen der neuen Qualitätsprüfungen mehr in den Fokus genommen. Pflegeunternehmen, die diese Beratungsanforderungen tagtäglich mit ihren Pflegefachkräften sicherstellen, sollten dementsprechend angemessen vergütet werden. NRW setzt hier ein positives Beispiel.

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