Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Wir wollen pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Betreuungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen“

In Baden-Württemberg sind etwa 400.000 Menschen auf Pflege angewiesen. Drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt und knapp 60 Prozent ausschließlich durch Angehörige. Das Ministerium für Soziales und Integration stellt deshalb im kommenden Jahr für das Innovationsprogramm Pflege erneut Mittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (19. Juli) in Stuttgart mit. Ein Schwerpunkt der kommenden Förderrunde liege auf der Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, nahestehender Pflegepersonen sowie deren unterstützendem Umfeld.

„Wir wollen pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Betreuungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Bereits seit 2011 fördern wir deshalb neuartige und innovative Pflegekonzepte, die Leuchtturmcharakter für die Pflegelandschaft haben“, so Minister Lucha.
Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege

Die Konzepte für das Innovationsprogramm Pflege sollen in dieser Förderrunde Lösungsmöglichkeiten und Ideen benennen, die geeignet sind, Pflegende zu stärken und die häusliche Pflegesituation zu entlasten und zu stabilisieren. Ziel ist eine ressourcenorientierte und vernetzte Pflege. Dabei sollen insbesondere auch kulturelle Herkunft, migrationsspezifische Aspekte und die besonderen Bedürfnisse von Familien und Menschen mit Demenz beachtet werden.

Von großer Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege sind Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher einen wichtigen Baustein des Programms. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein besonderes Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden. Darüber hinaus werden Kriterien wie die räumliche Ausstattung, Demenzgerechtigkeit und die konzeptionelle Einbindung von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern einbezogen. Auch die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen wie beispielsweise junge Pflegebedürftige oder Menschen mit Migrationshintergrund sollen besonders berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Den ausführlichen Förderaufruf finden Sie unter sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/service/foerderaufrufe .

Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2020 müssen bis spätestens 31. Oktober 2019 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im Frühjahr 2020 zu rechnen.

(Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg)