Die Pflege ist in der Not, und das nicht erst seit der Pandemie. „Wir wollen die Pflege in Deutschland spürbar besser machen. Dafür arbeiten wir Schritt für Schritt an konkreten Verbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegepersonal“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite. Eine Pflegereform steht deshalb jetzt an, aber es wird an den Eckpunkten noch gearbeitet. Sie sollte ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten, vorausgesetzt dass sich im Bundestag und Bundesrat alle einig darüber sind. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Pflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile sind nur einige der Baustellen dieser Pflegereform. Sehr viele Menschen sind aufgrund der hohen Pflegekosten von der Sozialhilfe abhängig geworden. Deshalb muss auch geklärt werden, wie die Pflegeversicherung künftig nachhaltig und generationsgerecht finanziert werden kann. 

Die neue Pflegereform 2021 soll aus drei Säulen bestehen.

Säule I: ambulante Pflege

  • Pflegegeld, Pflegeleistungen und Tagespflege werden um 5% erhöht (16-45 € mehr).
  • Ab 2023 wird es eine Inflationsanpassung geben.
  • Dauerhafte Erhöhung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 €/ Monat.
  • Verhinderungspflege ab sofort, jedoch nur 40% der Sachleistungen.
  • Wahl der Abrechnung der Sachleistungen nach Leistungskomplexen und/oder Zeitkontingenten.
  • Ausländische Pflegekräfte (24h Pflege) sollen künftig 40% der Sachleistungen erhalten dürfen.

Säule II: Stationäre Pflege

  • Der Eigenanteil im stationären Bereich sinkt ab dem
    • 2. Jahr um 25%,
    • 3. Jahr um 50%,
    • 4. Jahr um 75%
  • 100 €/Monat Beteiligung von Bund und Ländern
  • neue Plattform für Pflegeplatzsuchende

Säule III: Pflegepersonal

  • Erhöhung der Anzahl der Auszubildenden um 10% (bis 2024)
  • Zulassung sollen künftig nur diejenigen erhalten, die nach Tarif/tarifähnlich (nicht definiert) zahlen.

Ein Ansatz betrifft die auch die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Hierzu soll die geriatrische Reha besser genutzt werden und von den Pflegekassen zur Hälfte übernommen werden. Menschen ab dem 70. Lebensjahr sollen mehr gefördert werden, um länger selbständig zu Hause leben zu können. Es soll auch eine neue Leistung erschaffen werden, und zwar die Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Denn nicht jeder gesundheitlich geschwächte Patient benötigt automatisch dauerhafte Pflege für zu Hause.

Das Pflegepersonal ist überall stark überlastet, aber auch die pflegenden Angehörigen kommen oft an ihre Grenzen. Durch die neue Pflegereform soll künftig die häusliche Pflege durch Angehörige mit der professionellen Pflege eines Pflegedienstes besser kombinierbar sein und nach Bedürfnissen der einzelnen Menschen abgestimmt werden können.

Somit könnten diese frei wählen zwischen ganzen Leistungskomplexen und Zeitkontingenten eines Pflegedienstes. Eben so, wie es gerade gebraucht wird.

Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verbessern oder verschlechtern sollte, so kann es dann angepasst werden. Auch die 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Pflegekräfte wird in dem neuen Gesetzeswerk berücksichtigt. Das bedeutet, dass das Budget für die Pflegekraft 40% der Pflegesachleistungen und nicht des Pflegegeldes betragen würde. Eine Entlastung für alle, die aus eigener Tasche viel zuzahlen müssen.

Ob und wann die Gesetztesänderungen in Kraft treten, konnte uns das Bundesgesundheitsamt derzeit nicht beantworten. Wir glauben aber, dass es erst nach den Wahlen entschieden werden kann. Denn die Zeit läuft, und auch die Koalitionspolitiker rechnen nicht mehr mit einer großen Pflegereform vor der Bundestagswahl.