Gut vorbereitet ist halb gewonnen

Noch dieses Jahr wird das neue indikatorengestützte Verfahren der Qualitätsprüfung stationärer Einrichtungen implementiert. Lange glaubte man, es würde bei der Umsetzung des Prüfverfahrens, genauso wie bei der Entwicklung, wieder zu Verzögerungen kommen. Doch weit gefehlt. Dem im Herbst letzten Jahres vorgelegten Empfehlungen von Wissenschaftlern sind nun die offiziellen Richtlinien sowie grünes Licht durch den Qualitätsausschuss von Krankenkassen und Heimbetreibern gefolgt. Stichtag für den Start der Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem ist der 1. November 2019.

Für stationäre Einrichtungen bedeutet die neue Form der Qualitätsprüfung erst einmal Aufwand, jedoch können die Einrichtungen, die sich schon heute mit dem neuen Bewertungssystem auseinandersetzen und sich darauf vorbereiten, viele Teilaspekte positiv beeinflussen.

Wie in unserem letzten Artikel zur QPS beschrieben, wird die neuen Qualitätsprüfung aus drei verschiedenen Komponenten bestehen. Große Herausforderung dabei ist vor allem Erfassung der Versorgungsergebnisse. Die halbjährlich zu erfassenden Daten über alle Bewohner beanspruchen Zeit, personelle Ressourcen und eigens dafür geschulte Mitarbeiter. Gut beraten, dem der sich „schon“ jetzt darauf vorbereitet. Ein strukturierter Abgleich, der zu erfassenden und eine Anpassung der bereits bestehenden Daten, muss Teil der Vorbereitung sein, Doppelerhebungen zu vermieden. Ebenso gehört die Schulung der Mitarbeiter und Klärung von Verantwortlichkeiten zu den relevanten Aufgaben vor der Implementierung des neuen Prüfverfahrens.

Mit unserem Vorbereitungs-Paket Qualitätsprüfung kompakt geben wir Ihnen eine Arbeitshilfe an die Hand, die Sie Schritt-für-Schritt anleitet und Sie mit Checklisten und Mitarbeiter-Schulungen unterstützt, sich und Ihre Mitarbeiter optimal auf die neuen Qualitätsprüfungen vorzubereiten.