Hinweise:
Am Ende des Artikels finden Sie die kostenlosen Downloads zu Mustervorlagen für das Testkonzept, Schrittfolge der Planung und Durchführung von PoC-Antigen-Tests und vieles mehr.
Hier finden Sie den Berangsflyer Coronavirus Testkonzept (TestV) zur Information Ihrer Kunden, Mitarbeiter und weiterer Besucher!
Seit dem 14. Oktober gilt die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV)“. Diese ermöglicht die Testung von symptomfreien Personen mit sog. „Antigen-Tests“. Empfohlen werden die Tests insbesondere für asymptomatische Personen, die zum besonders gefährdeten Personenkreis zählen oder mit diesen in Kontakt stehen.
PoC -Antigen-Tests dienen der Feststellung akuter Infektionen mit SARS-CoV-2. Sie können mittels eines Abstrichs am Versorgungsort durchgeführt und und innerhalb von wenigen Minuten ausgewertet werden. Sie weisen eine Infektion allerdings nicht so zuverlässig nach wie ein PCR-Test und werden daher nur ergänzend genutzt. Daher ist bei positiven Antigen-Test-Ergebnissen eine PCR-Bestätigung erforderlich.
Wichtig!
sofern…
a) entweder der öffentliche Gesundheitsdienst die Testung verlangt hat oder
b) dies in einem einrichtungsbezogenen Testkonzept der Einrichtung vorgesehen ist.
* Auch TherapeutInnen, ÄrztInnen, Betreuerinnen, HandwerkerInnen oder FrisörInnen können als „Besuchsperson“ getestet werden -> Festlegung im einrichtungsspezifischen Besuchskonzept.
Einmal wöchentlich.
Einrichtungen können die Antigen-Tests in eigener Verantwortung über die bekannten Beschaffungswege (z.B. Apotheken, Großhandel) beschaffen.
Zunächst bezahlt das Pflegeunternehmen die beschafften Antigen-Tests. Nach Vorlage und Genehmigung des einrichtungsbezogenen Testkonzeptes (Siehe Downloads unten) gegenüber des ÖGD’s können die Sachkosten für die Tests refinanziert werden. Ohne Genehmigung, sind die Schnelltests von der Einrichtung selbst zu finanzieren.Pro PoC-Antigen-Test werden höchstens 7€ je Test erstattet. Personalkosten für die Durchführung der Tests gehen zu Lasten der Pflegeunternehmen.
Hinweis: Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI oder Anbieter eines anerkannten Angebotes zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, können die entsprechenden Kosten über die Pflegekasse als außerordentliche Aufwendungen infolge Coronavirus abrechnen (nach § 150 Absatz 2 bis 5a SGB XI).
PoC-Antigen-Tests erfordern in der Durchführung einen Rachenabstrich. PoC-Antigen-Tests dürfen entsprechend ihrer Gebrauchsinformation („Beipackzettel“) und nur nach einer Einweisung von Pflegefachkräften (Kinderkranken-, Kranken-, Gesundheits- und Altenpflege) mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung durchgeführt werden. Die Organisation der Einweisung liegt in der Verantwortung der Pflegeeinrichtungen und wird im Testkonzept festgelegt. Die Einweisung hat unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben zu erfolgen. Einrichtungen können die Schulung von einem Arzt durchführen lassen, müssen dies aber selbst organisieren. Die Kosten der Schulung werden vom Arzt/der Ärztin direkt mit der KV abgerechnet.
Während der Durchführung des Testabstrichs ist das Tragen von Schutzausrüstung erforderlich. Hierzu gehören mindestens FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken sowie Handschuhe und z. B. Schutzkittel und Schutzbrillen oder Visiere. Kommt es während einer Testung zu einer Kontamination der Schutzausrüstung, muss diese gewechselt werden. Nach der Testung sind der feste und flüssige Abfall entsprechend der genannten ABAS-Empfehlung zu entsorgen.
Zu beachten sind die RKI-Empfehlungen:
Laut Test-Verordnung können Beschäftigte, Pflegebedürftige und BesucherInnen einmal pro Woche getestet werden. Besuchskonzepte in Pflegeeinrichtungen sollten Termine für Testungen berücksichtigen und . Auch am Wochenende sollten Testmöglichkeiten für Angehörige Besucher angeboten werden.
Hinweis: Asymptomatische Personen neue Bewohner (ggf. auch Begleit-und Assistenzpersonen) oder solche, die nach einem Krankenhausaufenthalt zurückkehren sollten laut Teststrategie statt eines PoC-Antigen-Tests einen PCR-Test machen.
Die Durchführung erfolgt entsprechend der der Gebrauchsinformation und dauert je nach Hersteller insgesamt etwa 20 Minuten.
Für die Testung und die Wartezeiten sollten Aufenthaltsräume für die Besuchspersonen zur Verfügung stehen und beschildert werden, in denen sie keinem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Die Routenplanung für die PoC-Antigen-Testung muss so erfolgen, dass für die Testung geeignetes/geschultes Personal und ausreichende Schutzausrüstung zur Verfügung stehen.
Eine umfassende Dokumentation aller positiven wie negativen Testergebnisse ist erforderlich und sollte möglichst elektronisch erfolgen. Der Datenschutz ist zu berücksichtigen.
Um den Download der Dokumente starten zu können, tragen Sie einfach Ihre E-Mail Adresse in das folgende Adressfeld ein. Wenn Sie auf „Senden“ drücken öffnet sich ein Fenster in dem die PDF-Dateien kostenfrei und unverbindlich zur Nutzung für Ihre Einrichtung downloaden können.