Inhaltsverzeichnis:

  • Praxisanleiter – das Berufsbild im Überblick
  • Praxisanleiter: Arbeitssituationen
  • Pflegeberufegesetz: Die Weiterbildung
  • Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, welches das Altenpflege- und Krankenpflegegesetz abgelöst hat. Im Zentrum dieses Gesetzes steht die Reformierung der Berufsausbildung aller Pflegeberufe. Die generalistische Ausbildung soll moderner und attraktiver sein und zu einer Aufwertung der Pflegeberufe führen.

    Für Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen ist die Reformierung mit großen organisatorischen und administrativen Herausforderungen verbunden. Die bisherigen Ausbildungsinhalte wurden angepasst werden, um sie im neuen Bundesrahmenlehrplan und der Landeslehrpläne abzubilden und neue Kooperationspartner für die Ausbildungsdurchführung mussten gefunden werden.

    Praxisanleiter besetzen eine verantwortungsvolle und sehr wichtige Rolle in der Ausbildung von angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern. Nach dem neuen Pflegeberufegeestz ist festgelegt, dass zehn Prozent der praktischen Ausbildung (also mind. 250 Stunden in drei Jahren) als Praxisanleitung stattfinden müssen. Praxisanleiter leisten damit einen einschneidenden Beitrag zur Ausbildung und stehen im regelmäßigen persönlichen Kontakt zu den Auszubildenden. Um diese Tätigkeit als Praxisanleiter ausführen zu dürfen, muss immer eine Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter in der Pflege von 300 Stunden absolviert werden. Ab sofort müssen Praxisanleiter/innen dann zusätzlich eine berufspädagogische Fortbildung über 24 Stunden im Jahr nachweisen. Praxisanleiter, die schon vor dem 1.1.2020 für die Praxisanleitung qualifiziert waren, werden gleichgestellt und müssen die berufspädagogische Fortbildung über 24 Stunden im Jahr ebenfalls absolvieren.

    Nicht zuletzt mussten die Praxisanleiter auf die „neue“ Tätigkeit vorbereitet bzw. neue und weitere Praxisanleiter mittels Fortbildung entsprechend qualifiziert werden.

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    Praxisanleiter – das Berufsbild im Überblick

    Praxisanleiter/innen in der Pflege konzipieren und koordinieren die praktische Ausbildung und das Lehrangebot der Ausbildungsstätte in Abstimmung mit der jeweiligen Pflegeschule und begleiten und beraten Auszubildende. Sie planen und gestalten Anleitungssequenzen, steuern Lernprozesse und vermitteln den angehenden Pflegefachkräften die nötige Pflegepraxis. Sie erstellen Konzepte zur Einarbeitung, gliedern die praktische Ausbildung in Lernschritte und kontrollieren den Fertigkeits- und Kenntnisstand der Auszubildenden. Sie unterstützen beim Erlernen von Arbeitsabläufen und haben außerdem die Aufgabe die Leistungen der Auszubildenden zu bewerten.

    Typische Beschäftigungsbereiche:

    • an Fach- und Berufsfachschulen im Gesundheitswesen
    • in Krankenhäusern, Hochschul- und Rehabilitationskliniken
    • in Altenpflegeheimen
    • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
    • in ambulanten sozialen Diensten

    Praxisanleiter: Arbeitssituationen

    Praxisanleiter im Gesundheitswesen sind Ansprechpartner für neue Mitarbeiter, Auszubildende sowie Praktikanten in Einrichtungen. Sie leiten die angehenden Fachkräfte bei den Pflegetätigkeiten an und erläutern Arbeitsabläufe wie die Bedienung von medizinischen Geräten anschaulich und verständlich. Hierfür sind Kontaktbereitschaft und Kommunikationsgeschick unbedingt erforderlich. Weiterhin wird Ihnen pädagogisches Gespür abverlangt, um Auszubildende zum Lernen motviieren zu können oder sie darauf zu  sensibilisieren, achtsam mit den Patienten umzugehen. Ein souveränes Auftreten und das Wissen, wie das Lernziel auch in schwierigen Unterrichtssituationen durchgesetzt werden kann, ist hierbei von entscheidender Bedeutung. 

    Pflegeberufegesetz: Die Weiterbildung

    Praxisanleiter/in der Pflege ist eine landesrechtlich bzw. durch die zuständige Landespflegekammer geregelte berufliche Weiterbildung an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens. Die Dauer der Weiterbildung beträgt zwischen 24 und 42 Monaten (Vollzeit/Teilzeit).

    Darüber hinaus gibt es Weiterbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

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