Alle Informationen für Sie im Überblick

Im Herbst 2019 soll die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung implementiert werden. Mit dem Ziel mehr Transparenz in der Qualitätsberichterstattung für Pflegebedürftige und Angehörige zu schaffen, begann die Entwicklung des neuen Bewertungssystems. Nun, nach Veröffentlichung des Abschlussberichts, stellt sich die Frage wieviel Transparenz wirklich hilfreich ist.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Änderungen durch die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung und zeigen Ihnen auf wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter optimal vorbereiten und schulen können ohne auf böses Erwachen zu treffen.

Inhaltsverzeichnis:

Verantwortlichkeiten innerhalb der Qualitätsprüfung

Um sich optimal auf die neue Qualitätsprüfung stationärer Einrichtungen vorzubereiten, sollten Sie sich mit den Verantwortlichkeiten der Beteiligten vertraut machen.

Im ersten Schritt ist die stationäre Einrichtung dazu verpflichtet die bewohnerbezogenen Daten zu einem einmal festgelegten Stichtag zu erheben und diese an die DAS, die Datenauswertungsstelle, weiterzuleiten. Dieser Stichtag wird einmalig zu Beginn durch eine Abstimmung zwischen der Eirncihtung und der DAS festgelegt und gilt in den Folgejahren als Tag der Datenübermittlung.

Sobald die Datenauswertungsstelle die bewohnerbezogenen Daten übermittelt bekommen hat, wird diese mit der Plausibilitätsprüfung der übermittelten Daten beginnen. Die Plausibilitätsprüfung wird eingesetzt um zu vermeiden, dass vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden um beispielsweise Behandlungsfehler oder Missstände in der Einrichtung zu verheimlichen.

Ebenso werden die Versorgungsergebnisse und Qualitätsindikatoren, die zweimal jährlich durch die Einrichtung erhoben werden müssen, durch die Datenauswertungsstelle bewertet.

Die Ergebnisse der Bewertung und der Plausibilitätsprüfung werden durch die Datenauswertungsstelle sowohl an die Pflegeeinrichtung als auch an die Landesverbände der Pflegekassen und die Prüfdienste des MDK und PKV weitergeleitet.

Sobald die Pflegeeinrichtung die Ergebnisse über die Auswertung der Versorgungsergebnisse und Qualitätsindikatoren der DAS erhalten hat, ist diese dazu angehalten die einrichtungsbezogene Auswertung zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung kritischer Punkte einzuleiten.

Die externe Qualitätsprüfung wird weiterhin durch den MDK durchgeführt. Zukünftig wird eine Stichprobenauswahl, die nun 9 Bewohner einbezieht, durchgeführt. Der MDK/PKV übermittelt die Endergebnisse, so wie auch die DAS, an die Pflegekasse.

Die Pflegekasse erhält von der Datenauswertungsstelle und dem MDK/PKV die Ergebnisse der verschiedenen Prüfungen. Die Ergebnisse werden durch die Pflegekasse zusammengefasst und aufbereitet. Die Ergebnisse werden dann durch die Pflegekassen anhand einer Qualitätsdarstellung veröffentlicht.

Verantwortlichkeiten neue Qualitaetspruefung

Beginn und Zeitplan der neuen Qualitätsprüfung

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Datenauswertungsstelle nach den Vorgaben des Gesetzes zum 1. September 2019 ihren regulären Betrieb aufnehmen wird. Die beteiligten Pflegeeinrichtungen werden über alle notwendigen Schritte zur Registrierung und zur Übertragung von Qualitätsdaten rechtzeitig über die DAS informiert werden. Die Implementierungsphase, d. h. die Prüfungen nach dem neuen System, startet am 1. November 2019. Bis zum 30. Juni 2020 sollen alle stationären Einrichtungen einmal geprüft worden sein. Die Daten werden dann halbjährlich erhoben.

Zeitplan neue Qualitaetspruefung

Das Bewertungssystem der Qualitätsprüfung

Die Pflegenoten werden komplett abgeschafft. War das Schulnotensystem für jedermann einfach zu verstehen, so wurde doch kritisiert, dass es ihm an Aussagekraft mangelte. Ein Bundesdurchschnitt von 1,2 (Newsletter Pflegenoten vdek, 2017) ist entweder ein Indiz für durchweg überdurchschnittlich gute Pflege oder aber – gemessen an der Realität – ein Bewertungssystem, das nicht funktioniert.

Das neue System soll es besser machen. Künftig besteht das Bewertungssystem aus drei Komponenten, die für die Öffentlichkeit ausgegeben werden sollen:

  1. Qualitätsrelevante Informationen

Qualitätsrelevante Informationen, sind allgemeine Informationen über die Einrichtung. Sie werden der Öffentlichkeit unbewertet zur Verfügung gestellt und haben sich nur im Umfang zu den Angaben des vorherigen Systems verändert.

  1. Die Versorgungsergebnisse/Qualitätsindikatoren

Die Versorgungsergebnisse/Qualitätsindikatoren sind Daten, die jede Einrichtung 2x jährlich (alle Bewohner werden einbezogen) erheben und an eine neue und extra dafür geschaffene Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln muss. Die Daten werden durch die DAS auf ihre Plausibilität überprüft, Qualitätsindikatoren ermittelt und Einrichtungsvergleiche angestellt. Die Ergebnisse werden an die Pflegekasse gemeldet sowie an die Einrichtung übermittelt, die die Möglichkeit erhält ggf. an einer Verbesserung zu arbeiten. Zur Darstellung der Versorgungsergebnisse wird der Bundesdurchschnitt als Maß genommen und in 5 Abstufungen als Ergebnis ausgegeben.

Bewertungssystem Versorgungsergebnisse Qualitaetsindikatoren

  1. Die Externe Qualitätsprüfung

Die Externe Qualitätsprüfung wird weiterhin durch den MDK/PKV durchgeführt. Geändert hat sich die Stichprobenauswahl, die nun 9 Bewohner einbezieht, welche zu 2/3 basierend auf den Indikatorenergebnissen ausgewählt werden. Auch im Rahmen dieser externen Qualitätsprüfung soll eine Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse erfolgen. Die Endergebnisse dieser Prüfung werden ebenfalls der Pflegkasse übermittelt und zusammengefasst und aufbereitet mit den Ergebnissen der Indikatoren der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Darstellung der Externen Qualitätsprüfung erfolgt in einem 4-Punkte-System.

Zusammengefasst gibt es nun statt einer Schulnote und einem Transparenzbericht drei Ergebniskomponenten mit unterschiedlichen Bewertungssystemen.

Bewertungssystem externe Qualitaetsprüfung

 

Die Ergebnisdarstellung

Schaut man sich die Ergebnisdarstellungen genauer an, stellt sich die Frage, ob sie von jedem, auch Laien – die Pflegebedürftige und Angehörige in den meisten Fällen sind – auch nutzbringend gedeutet werden können. Als Beispiel ist hier bei den qualitätsrelevanten Informationen die Angabe über den Einsatz von Leiharbeitern zu nennen. Ist der Einsatz von Leiharbeitern ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung kein festes Personal hat und Bewohner unentwegt mit wechselnden Bezugspersonen leben muss? Oder ist es ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung sich in Zeiten des Fachkräftemangels mit Leiharbeit zu helfen weiß, um den Bewohnern stets angemessen viel Personal zu gewährleisten? Noch schwieriger zu interpretieren sind Versorgungsindikatoren wie Anwendung von Gurten zur Fixierung von Bewohnern. Selbst in Fachkreisen ist dies ein hochumstrittenes Thema, welches stets im Einzelfall betrachtet werden muss. Wie sollen Laien diesen Indikator zur Bewertung einer Einrichtung adäquat verwenden können?

Viele Informationen offerieren zwar Transparenz, ermöglichen im Zweifel aber auch viel Deutungsspielraum, der dem Laien am Ende vielleicht weniger hilft, als vielmehr verunsichert. Die Vermutung steht im Raum, dass es zwar viel Zeit und Geld kosten wird, um Mitarbeiter auf die Erhebung dieser Daten zu schulen, am Ende aber nur wenige Pflegebedürftige und Angehörige dem Bewertungssystem überhaupt viel Bedeutung beimessen. Die Nähe zum Wohnort, zu Angehörigen oder auch Empfehlung sind Indikatoren, die große Relevanz bei der Auswahl eines passenden Pflegeheims hatten und vermutlich auch behalten werden.

 

Einrichtungsindividuelle Qualitätsdarstellungen

Erst vor kurzem wurde die Qualitätsdarstellungsvereinbarung nach § 115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI veröffentlich. Diese regelt, wie die Ergebnisse der neuen Qualitätsprüfung für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Darin wird beschrieben, dass die einrichtungsindividuellen Qualitätsdarstellungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in individuell gestaltbarer Form von den Landesverbänden der Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden.

Da sich jeder Nutzer dieser Informationen für ganz individuelle Aspekte interessiert, sind zukünftig drei verschiedene Darstellungsformen vorgesehen:

  • ein Standarddokument,
  • eine webbasierte Lösung, die eine Selektion von Informationen gestattet,
  • ein individuell gestaltbares Dokument
  1. Das Standarddokument

Während das Standarddokument inhaltlich fest definiert ist und den bekannten Überblick über die verschiedenen Ergebnisbereiche, sowie Erläuterungen dazu ausgibt, erlauben die beiden anderen Lösungen es dem Nutzer, sich nach ganz individuellen Suchkriterien auszuwerten und für ihn uninteressante Informationen auszublenden.

  1. Die Webbasierte Lösung

In der 2. Lösung ist es möglich, sich die Ergebnisse der Einrichtung auch im Verlauf anzusehen und etwa zu schauen, ob Mängel behoben wurden und die Einrichtung ihre Qualität steigert. Zudem ist es möglich mehrere Einrichtungen zu vergleichen und zu prüfen, welche Einrichtung in den individuellen Suchkriterien am besten abschneidet.

  1. Das individuell gestaltbare Dokument

Das individuell gestaltbare Dokument ermöglicht es dem Nutzer, die ausgewählten Informationen auf ein eigens Datenblatt zusammenzufassen und zu drucken.

Noch mehr Angaben durch die Einrichtung möglich

Ein von den Einrichtungen nicht zu vernachlässigendes Dokument ist das Datenblatt zu „Informationen über die Einrichtungen“. Neben den Qualitätsergebnissen, werden Nutzer vielfältig auch nach Informationen filtern, die in diesem Dokument bereitgestellt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Spezialisierung der Einrichtung auf Wachkoma, die Möglichkeit Haustiere mitzubringen, religiöse Angebote oder spezielle Mahlzeiten-Angebote. Informationen in diesem Datenblatt sind von der Einrichtung freiwillig anzugeben, bedenkt man jedoch die neuen individuellen Qualitätsdarstellungen, fällt diejenige Einrichtung, die keine Angaben macht, durch das Suchraster der Nutzer durch und wird nicht ausgegeben. Es lohnt sich daher, sich mit diesem Datenblatt zu beschäftigen und möglichst viele Angaben zu tätigen bzw. darauf hinzuarbeiten, dass möglichst viele Angebote ergänzt werden.

Hinweis: Mit der Veröffentlichung der Qualitätsdarstellungsvereinbarung wurde das Datenblatt zu „Informationen über die Einrichtungen“ auch noch um einige detaillierte Informationen ergänzt, die in vorherigen Veröffentlichungen nicht genannt waren. So werden zum Beispiel die Informationen zu den Mahlzeiten sehr viel detaillierter angegeben und die Personalausstattung nach Stellenschlüssel pro Pflegegrad ausgegeben.

 

Vorbereitung der Einrichtungen bisher mangelhaft

  • Ergebnisse Befragungen

 

Hinweis zu Fördermitteln

Gemäß § 114b SGB XI sind vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet im Rahmen der neuen indikatorengestützen Qualitätsprüfungen ab dem 1. Oktober 2019 indikatorenbezogene Daten zu erheben und an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln.

Der gleiche Paragraf regelt ebenso, dass jede vollstationäre Einrichtung einmalig einen Förderbetrag von 1.000€ erhält, um notwendige Schulungen in den Einrichtungen zu unterstützen, die die Mitarbeiter befähigen die indikatorenbezogenen Daten zu erheben. Die Fördermittel werden aus Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt.

Es wurde bekannt gegeben, dass die Auszahlung dieser Gelder ohne Antrag an jede zugelassene Einrichtung erfolgt.

Fazit

Für stationäre Einrichtungen bedeutet die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung erst einmal viel Aufwand, jedoch können die Einrichtungen, die sich schon heute mit dem neuen Bewertungssystem auseinandersetzen und sich vorbereiten, viele Teilaspekte positiv beeinflussen. Die doppelte Plausibilitätsprüfung verspricht zudem, dass Versorgungsergebnisse nicht mehr durch Falschangaben manipuliert werden können und Einrichtungen kontinuierlich an der Verbesserung möglicher schlechter Ergebnisse arbeiten müssen.

Führt die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung dadurch dazu, dass sich die Qualität in stationären Einrichtungen verbessert wird, ist ein großer Schritt getan; und die Frage, ob mehr Transparenz in der Qualitätsberichterstattung für Pflegebedürftige und Angehörige geschaffen wurde, kann in diesem Fall nachrangig behandelt werden.

Hilfreiche Unterlagen für Ihre Vorbereitung:

Als der Fachverlag in der Pflege setzen wir uns jederzeit mit Themen wie der neuen indikatorengestützten Qualitätsprüfung auseinander um Ihnen Hilfsmittel und Beratungsunterlagen, die Ihnen den Alltag vereinfachen, mit an die Hand zu geben.

Mit unserem Vorbereitungs-Paket Qualitätsprüfung kompakt geben wir Ihnen eine Arbeitshilfe an die Hand, die Sie Schritt-für-Schritt anleitet und Sie mit Checklisten und Mitarbeiter-Schulungen unterstützt, sich und Ihre Mitarbeiter optimal auf die neuen Qualitätsprüfungen stationärer Einrichtungen vorzubereiten.

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